Wichtig zu wissen
- In dieser Richtlinie sind die relevanten Vorschriften bzgl. Infektionsprävention/Hygiene und Arbeitssicherheit bzgl. Berufskleidung der Mitarbeitenden geregelt
- Kleidervorschriften, die für die Infektionsprävention und Arbeitssicherheit nicht relevant sind, werden von jedem Betrieb individuell geregelt
Generelles
- Die Vorschriften bzgl. Berufskleidung sind für alle Mitarbeitenden mit direktem Kundenkontakt verbindlich
- Bei der Ausübung von pflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten bei den Kund:innen wird immer Berufskleidung getragen Spezialregelung für Psychosoziale/Psychiatrische Spitex-Organisationen resp. Teams Psychische Leiden und psychiatrische Pflege sind in der Gesellschaft noch immer stark stigmatisiert. Deshalb arbeiten arbeiten Mitarbeitenden von psychosozialen/psychiatrischen Spitex-Organisationen grundsätzlich in Privatkleidung. Ausserdem dient die Privatkleidung auch der Beziehungsgestaltung zu den Kunden, weil die Spitex-Mitarbeitenden als gleich- wertige Partner wahrgenommen werden. Berufskleidung kann hingegen negative Auswirkungen auf die Klienten haben, weil die Spitex-Mitarbeitenden in erster Linie als Pflegende empfunden und so Krankheitsgefühle verstärkt werden können. Die Vorschriften bzgl. Berufskleidung gelten sinngemäss, d.h.
- die Kleidung muss bei optischer Verschmutzung, die Oberteile jedoch täglich gewechselt werden
- bei Tätigkeiten mit Kontaminations- resp. Verschmutzungsgefahr (z.B. hauswirtschaftliche Tätigkeiten) wird gezielt Schutzkleidung (z.B. Überschürze, Handschuhe) getragen
- Für die Einhaltung dieser Vorschriften sind die direkten Vorgesetzten verantwortlich
| • Die Vorschriften bzgl. Berufskleidung sind für alle Mitarbeitenden mit direktem Kundenkontakt verbindlich • Bei der Ausübung von pflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten bei den Kund innen wird immer Berufskleidung getragen Spezialregelung für Psychosoziale/Psychiatrische Spitex-Organisationen resp. Teams Psychische Leiden und psychiatrische Pflege sind in der Gesellschaft noch immer stark stigmatisiert. Deshalb arbeiten arbeiten Mitarbeitenden von psychosozialen/psychiatrischen Spitex-Organisationen grundsätzlich in Privatkleidung. Ausserdem dient die Privatkleidung auch der Bezie- hungsgestaltung zu den Kunden, weil die Spitex-Mitarbeitenden als gleichwertige Partner wahrgenommen werden. Berufskleidung kann hin- gegen negative Auswirkungen auf die Klienten haben, weil die Spitex-Mitarbeitenden in erster Linie als Pflegende empfunden und so Krank- heitsgefühle verstärkt werden können. •Die Vorschriften bzgl. Berufskleidung gelten sinngemäss, d.h. • die Kleidung muss bei optischer Verschmutzung, die Oberteile jedoch täglich gewechselt werden • bei Tätigkeiten mit Kontaminations- resp. Verschmutzungsgefahr (z.B. hauswirtschaftliche Tätigkeiten) wird gezielt Schutzkleidung (z.B. Überschürze, Handschuhe) getragen • Für die Einhaltung dieser Vorschriften sind die direkten Vorgesetzten verantwortlich |
- Schutz der Mitarbeitenden und ihre Privatkleidung vor Kontamination und Verunreinigung
- Vermeidung von Keimverschleppungen zur nächsten Kundin/zum nächsten Kunden und ins private Umfeld der Mitarbeitenden
- Sicherstellen des einheitlichen und professionellen Erscheinungsbilds der Mitarbeitenden
- Fachkompetente und professionelle Ausstrahlung
- Vermittlung des visuellen Auftritts und Unternehmensidentität der Spitex
Hygienevorschriften
| Vorgaben bzgl. Infektionsprävention, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | • Oberteile (Kasacks, Arbeitsschürzen, Polo-Shirts etc.) • Werden in ausreichender Menge von der Arbeitgeberin gestellt (zumindest die Oberteile wie z.B. Arbeitsschürzen, Kasacks, Gilets oder T-Shirts.), damit tägliche Wechsel und zusätzliche Wechsel bei Verschmutzungen möglich sind (gesetzliche Vorschrift • Sind immer kurzärmlig oder ärmellos, da die Unterarme für sämtliche Pflegeverrichtungen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten textil- und schmuckfrei sein müssen • Müssen bei 60°C waschbar sei, da erst ab dieser Temperatur eine adäquate Keimreduktion erzielt wird • Idealerweise bestehen sie aus Baumwolle • Private kurzärmlige Oberteile (z.B. Unterziehleibchen, kurzärmelige T-Shirts etc.) dürfen unter der Berufskleidung getragen werden • Bei kurzärmliger Berufskleidung (z.B. Kasacks, Polo-Shirts): Private Oberteile müssen von der Berufskleidung vollständig bedeckt sein, d.h. sie dürfen nicht sichtbar sein • Bei ärmelloser Berufskleidung (z.B. Arbeitsschürzen): Private Oberteile müssen kurzärmlig sein Unterteile • Meist Privatkleidung der Mitarbeitenden Aus Gründen der Arbeitssicherheit sind Hosen zu bevorzugen • Unterteile sollen bei der Arbeit nicht einengen oder sonst wie behindern (Gewährleistung der Bewegungsfreiheit bei der Pflege/Betreuung) |
| Wechsel | • Oberteile • Täglich, zusätzlich bei Kontamination oder sichtbarer Verschmutzung resp. Geruchsbelästigung • Unterteile Jeden zweiten bis dritten Tag oder bei sichtbarer Verschmutzung |
| Transport | •Saubere Berufskleidung (z.B. Reserve-Oberteil oder Arbeitsschürze nach Kundeneinsatz) • Separat in einem Plastiksack im Spitex-Rucksack/in der Spitex-Tasche • Schmutzige/kontaminierte Berufskleidung • in einem separaten Plastiksack, der zugebunden oder verknotet wird • so, dass keine Kontamination der sauberen Berufskleidung möglich ist (strikte Trennung), d.h. nicht im Spitex-Rucksack/in der Spitex-Tasche |
| Waschen | • Hinweise • Wird von jeder Spitex-Organisation selbst geregelt • Erfolgt, wenn möglich, in einer zertifizierten externen Wäscherei Betriebsinternes Waschen – Vorschriften • Einhalten der Temperatur von 60°C, um eine adäquate Keimreduktion zu erzielen • Kein Kurz-, ECO- oder Wassersparprogramm verwenden • Berufskleidung separat von anderen Textilien (Kundenwäsche, Flachtextilien etc.) waschen Waschen durch Mitarbeitende (zuhause) – Vorschriften • Einhalten der Temperatur von 60°C, um eine adäquate Keimreduktion zu erzielen • Kein Kurz-, ECO- oder Wassersparprogramm verwenden • Berufskleidung separat von der Privatkleidung waschen |
| • Hinweis: Berufsschuhe sind bezüglich der Infektionsprävention nicht relevant, aber wichtig für die Prävention von Unfällen/Berufskrankheiten der Mitarbeitenden (Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz) • Arbeitssicherheit • Rutschfeste, flache und geschlossene Schuhe mit fester Fersenkappe • Strapazierfähiger Sohle mit gutem Profil • Gemäss SUVA-Richtlinie sind geschlossene Schuhe vorgeschrieben. • Gesundheitsschutz • Schuhe mit guter Passform, anpassbarer Innensole und einer Fersendämpfung resp. weicher Sohle • Material| • Aus gut zu reinigendem Material • Reinigung • Die Schuhe müssen regelmässig gereinigt werden |
| • Bei der Pflege und bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten (Reinigung etc.) werden keine Jacken und langärmlige Kleidung (auch vom Betrieb zur Verfügung gestellte) getragen • Die Unterarme sind immer textil- und schmuckfrei, um eine korrekte Händedesinfektion zu gewährleisten und eine Kontamination der Kleider zu verhindern. |
| • Hinweis: Überziehschuhe sind bezüglich der Infektionsprävention nicht relevant. Bzgl. Arbeitssicherheit stellen sie sogar eine Gefährdung (Rutschgefahr) dar. Sie dienen aus- schliesslich zur Vermeidung von Schmutz und Nässe. • Sie sollen deshalb nur gezielt getragen werden, z.B. • Bei nassen und/oder verschmutzten Strassenschuhen (z.B. bei schlechter Witterung) • In Wohnungen/Häusern mit schlechten hygienischen Zuständen (z.B. Messie-Wohnung) zum Schutz der eigenen Schuhe • Bei Arbeiten, bei denen die eigenen Schuhe nass werden können, z.B. bei der Unterstützung der Kund:innen beim Duschen • Auf Wunsch der Kund:innen • Bei kulturellem Anspruch (z.B. wenn Strassenschuhe vor der Wohnungstüre ausgezogen werden sollen, in diesem Fall geschlossene Hausschuhe anziehen) • Einmaliger Gebrauch • Überziehschuhe sind ausschliesslich zum einmaligen Gebrauch gedacht und werden bei den Kund:innen im Hauskehricht entsorgt • Nach dem Ausziehen der Überziehschuhe erfolgt immer eine Händedesinfektion |
| • Schützt vor Kontamination der Berufskleidung mit Blut und/oder anderen Körperflüssigkeiten sowie Erregern und • dient deshalb dem Schutz der Mitarbeitenden vor Infektionen • verhindert eine Keimverschleppung zur nächsten Kundin/zum nächsten Kunden resp. ins private Umfeld der Mitarbeitenden • Anwendung • Gemäss Standardmassnahmen Hygiene • Bei definierten Pflegeverrichtungen (siehe entsprechende Kapitel im HYGIENE-TOOL°) • Bei Infektionskrankheiten (siehe entsprechende Kapitel im HYGIENE-TOOL®°) |
Quellen / Dokument-Änderungsmanagement
| • Gesetzesgrundlagen: • Schweiz. Arbeitsgesetz / Verordnung (ArGV3 Art. 27 und 28) • Schweiz. Obligationenrecht Art. 327-327a OR • Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex), EKAS 6291.d, (2015), S. 67, 78/79 • SUVA Flyer 88333.d; “Sichere, gesunde Pflege und Betreuung: Auf die Schuhe kommt es an!”, Ausgabe 03.11.2023 |
| Version | Datum | Änderung |
| 1.3 | 09.05.2024 | Ergänzungen Quellen (SUVA) und Vorgaben Berufsschuhe gemäss SUVA, Anpassung verschiedener Formulierungen, Anpassung der Doku- mentenstruktur, neues Kapitel “Generelles” |
| 1.2 | 31.08.2022 | Ergänzung Quellen/Dokument-Änderungsmanagement; neue Struktur |
| 1.1 | 21-09-2021 | Ergänzung Überziehschuhe |
| 1.0 | 28-02-2018 | Erstellung des Dokuments / Übernahme vom Hygienekonzept (Papier-Version 2015) |