Berufskleidung


Wichtig zu wissen

  • In dieser Richtlinie sind die relevanten Vorschriften bzgl. Infektionsprävention/Hygiene und Arbeitssicherheit bzgl. Berufskleidung der Mitarbeitenden geregelt
  • Kleidervorschriften, die für die Infektionsprävention und Arbeitssicherheit nicht relevant sind, werden von jedem Betrieb individuell geregelt
  • Die Vorschriften bzgl. Berufskleidung sind für alle Mitarbeitenden mit direktem Kundenkontakt verbindlich
  • Bei der Ausübung von pflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten bei den Kund:innen wird immer Berufskleidung getragen Spezialregelung für Psychosoziale/Psychiatrische Spitex-Organisationen resp. Teams Psychische Leiden und psychiatrische Pflege sind in der Gesellschaft noch immer stark stigmatisiert. Deshalb arbeiten arbeiten Mitarbeitenden von psychosozialen/psychiatrischen Spitex-Organisationen grundsätzlich in Privatkleidung. Ausserdem dient die Privatkleidung auch der Beziehungsgestaltung zu den Kunden, weil die Spitex-Mitarbeitenden als gleich- wertige Partner wahrgenommen werden. Berufskleidung kann hingegen negative Auswirkungen auf die Klienten haben, weil die Spitex-Mitarbeitenden in erster Linie als Pflegende empfunden und so Krankheitsgefühle verstärkt werden können. Die Vorschriften bzgl. Berufskleidung gelten sinngemäss, d.h.
  • die Kleidung muss bei optischer Verschmutzung, die Oberteile jedoch täglich gewechselt werden
  • bei Tätigkeiten mit Kontaminations- resp. Verschmutzungsgefahr (z.B. hauswirtschaftliche Tätigkeiten) wird gezielt Schutzkleidung (z.B. Überschürze, Handschuhe) getragen
  • Für die Einhaltung dieser Vorschriften sind die direkten Vorgesetzten verantwortlich
• Die Vorschriften bzgl. Berufskleidung sind für alle Mitarbeitenden mit direktem Kundenkontakt verbindlich
• Bei der Ausübung von pflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten bei den Kund innen wird immer Berufskleidung getragen Spezialregelung für Psychosoziale/Psychiatrische Spitex-Organisationen resp. Teams
Psychische Leiden und psychiatrische Pflege sind in der Gesellschaft noch immer stark stigmatisiert. Deshalb arbeiten arbeiten Mitarbeitenden von psychosozialen/psychiatrischen Spitex-Organisationen grundsätzlich in Privatkleidung. Ausserdem dient die Privatkleidung auch der Bezie- hungsgestaltung zu den Kunden, weil die Spitex-Mitarbeitenden als gleichwertige Partner wahrgenommen werden. Berufskleidung kann hin- gegen negative Auswirkungen auf die Klienten haben, weil die Spitex-Mitarbeitenden in erster Linie als Pflegende empfunden und so Krank- heitsgefühle verstärkt werden können.
•Die Vorschriften bzgl. Berufskleidung gelten sinngemäss, d.h.
• die Kleidung muss bei optischer Verschmutzung, die Oberteile jedoch täglich gewechselt werden
• bei Tätigkeiten mit Kontaminations- resp. Verschmutzungsgefahr (z.B. hauswirtschaftliche Tätigkeiten) wird gezielt Schutzkleidung (z.B. Überschürze, Handschuhe) getragen
• Für die Einhaltung dieser Vorschriften sind die direkten Vorgesetzten verantwortlich
  • Schutz der Mitarbeitenden und ihre Privatkleidung vor Kontamination und Verunreinigung
  • Vermeidung von Keimverschleppungen zur nächsten Kundin/zum nächsten Kunden und ins private Umfeld der Mitarbeitenden
  • Sicherstellen des einheitlichen und professionellen Erscheinungsbilds der Mitarbeitenden
  • Fachkompetente und professionelle Ausstrahlung
  • Vermittlung des visuellen Auftritts und Unternehmensidentität der Spitex

Vorgaben bzgl. Infektionsprävention,
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

• Oberteile (Kasacks, Arbeitsschürzen, Polo-Shirts etc.)
• Werden in ausreichender Menge von der Arbeitgeberin gestellt (zumindest die Oberteile wie z.B. Arbeitsschürzen, Kasacks, Gilets oder T-Shirts.), damit tägliche Wechsel und zusätzliche Wechsel bei Verschmutzungen möglich sind (gesetzliche Vorschrift
• Sind immer kurzärmlig oder ärmellos, da die Unterarme für sämtliche Pflegeverrichtungen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten textil- und schmuckfrei sein müssen
• Müssen bei 60°C waschbar sei, da erst ab dieser Temperatur eine adäquate Keimreduktion erzielt wird
• Idealerweise bestehen sie aus Baumwolle
• Private kurzärmlige Oberteile (z.B. Unterziehleibchen, kurzärmelige T-Shirts etc.) dürfen unter der Berufskleidung getragen werden
• Bei kurzärmliger Berufskleidung (z.B. Kasacks, Polo-Shirts): Private Oberteile müssen von der Berufskleidung vollständig bedeckt sein, d.h. sie dürfen nicht sichtbar sein
• Bei ärmelloser Berufskleidung (z.B. Arbeitsschürzen): Private Oberteile müssen kurzärmlig sein Unterteile
• Meist Privatkleidung der Mitarbeitenden Aus Gründen der Arbeitssicherheit sind Hosen zu bevorzugen
• Unterteile sollen bei der Arbeit nicht einengen oder sonst wie behindern (Gewährleistung der Bewegungsfreiheit bei der Pflege/Betreuung)
Wechsel
• Oberteile
• Täglich, zusätzlich bei Kontamination oder sichtbarer Verschmutzung resp. Geruchsbelästigung
• Unterteile Jeden zweiten bis dritten Tag oder bei sichtbarer Verschmutzung
Transport•Saubere Berufskleidung (z.B. Reserve-Oberteil oder Arbeitsschürze nach Kundeneinsatz)
• Separat in einem Plastiksack im Spitex-Rucksack/in der Spitex-Tasche
• Schmutzige/kontaminierte Berufskleidung
• in einem separaten Plastiksack, der zugebunden oder verknotet wird
• so, dass keine Kontamination der sauberen Berufskleidung möglich ist (strikte Trennung), d.h. nicht im Spitex-Rucksack/in der Spitex-Tasche
Waschen
• Hinweise
• Wird von jeder Spitex-Organisation selbst geregelt
• Erfolgt, wenn möglich, in einer zertifizierten externen Wäscherei Betriebsinternes Waschen – Vorschriften
• Einhalten der Temperatur von 60°C, um eine adäquate Keimreduktion zu erzielen
• Kein Kurz-, ECO- oder Wassersparprogramm verwenden
• Berufskleidung separat von anderen Textilien (Kundenwäsche, Flachtextilien etc.) waschen Waschen durch Mitarbeitende (zuhause) – Vorschriften
• Einhalten der Temperatur von 60°C, um eine adäquate Keimreduktion zu erzielen
• Kein Kurz-, ECO- oder Wassersparprogramm verwenden
• Berufskleidung separat von der Privatkleidung waschen
• Hinweis: Berufsschuhe sind bezüglich der Infektionsprävention nicht relevant, aber wichtig für die Prävention von Unfällen/Berufskrankheiten der Mitarbeitenden (Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz)
• Arbeitssicherheit
• Rutschfeste, flache und geschlossene Schuhe mit fester Fersenkappe
• Strapazierfähiger Sohle mit gutem Profil
• Gemäss SUVA-Richtlinie sind geschlossene Schuhe vorgeschrieben.
• Gesundheitsschutz
• Schuhe mit guter Passform, anpassbarer Innensole und einer Fersendämpfung resp. weicher Sohle
• Material|
• Aus gut zu reinigendem Material
• Reinigung
• Die Schuhe müssen regelmässig gereinigt werden
• Bei der Pflege und bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten (Reinigung etc.) werden keine Jacken und langärmlige Kleidung (auch vom Betrieb zur Verfügung gestellte) getragen
• Die Unterarme sind immer textil- und schmuckfrei, um eine korrekte Händedesinfektion zu gewährleisten und eine Kontamination der Kleider zu verhindern.
• Hinweis: Überziehschuhe sind bezüglich der Infektionsprävention nicht relevant. Bzgl. Arbeitssicherheit stellen sie sogar eine Gefährdung (Rutschgefahr) dar. Sie dienen aus- schliesslich zur Vermeidung von Schmutz und Nässe.
• Sie sollen deshalb nur gezielt getragen werden, z.B.
• Bei nassen und/oder verschmutzten Strassenschuhen (z.B. bei schlechter Witterung)
• In Wohnungen/Häusern mit schlechten hygienischen Zuständen (z.B. Messie-Wohnung) zum Schutz der eigenen Schuhe
• Bei Arbeiten, bei denen die eigenen Schuhe nass werden können, z.B. bei der Unterstützung der Kund:innen beim Duschen • Auf Wunsch der Kund:innen
• Bei kulturellem Anspruch (z.B. wenn Strassenschuhe vor der Wohnungstüre ausgezogen werden sollen, in diesem Fall geschlossene Hausschuhe anziehen)
• Einmaliger Gebrauch
• Überziehschuhe sind ausschliesslich zum einmaligen Gebrauch gedacht und werden bei den Kund:innen im Hauskehricht entsorgt
• Nach dem Ausziehen der Überziehschuhe erfolgt immer eine Händedesinfektion
• Schützt vor Kontamination der Berufskleidung mit Blut und/oder anderen Körperflüssigkeiten sowie Erregern und
• dient deshalb dem Schutz der Mitarbeitenden vor Infektionen
• verhindert eine Keimverschleppung zur nächsten Kundin/zum nächsten Kunden resp. ins private Umfeld der Mitarbeitenden
• Anwendung
• Gemäss Standardmassnahmen Hygiene
• Bei definierten Pflegeverrichtungen (siehe entsprechende Kapitel im HYGIENE-TOOL°)
• Bei Infektionskrankheiten (siehe entsprechende Kapitel im HYGIENE-TOOL®°)

Quellen / Dokument-Änderungsmanagement

• Gesetzesgrundlagen:
• Schweiz. Arbeitsgesetz / Verordnung (ArGV3 Art. 27 und 28)
• Schweiz. Obligationenrecht Art. 327-327a OR
• Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex), EKAS 6291.d, (2015), S. 67, 78/79
• SUVA Flyer 88333.d; “Sichere, gesunde Pflege und Betreuung: Auf die Schuhe kommt es an!”, Ausgabe 03.11.2023
VersionDatumÄnderung
1.309.05.2024Ergänzungen Quellen (SUVA) und Vorgaben Berufsschuhe gemäss SUVA, Anpassung verschiedener Formulierungen, Anpassung der Doku- mentenstruktur, neues Kapitel “Generelles”
1.231.08.2022Ergänzung Quellen/Dokument-Änderungsmanagement; neue Struktur
1.121-09-2021Ergänzung Überziehschuhe
1.028-02-2018Erstellung des Dokuments / Übernahme vom Hygienekonzept (Papier-Version 2015)

Nach oben scrollen