Arbeitshygiene


Wichtig zu wissen

  • In dieser Richtlinie sind die relevanten Vorschriften bzgl. Infektionsprävention/Hygiene und Arbeitssicherheit in Bezug auf Kleidung und Erscheinungsbild der Mitarbeitenden geregelt
  • Kleidervorschriften und andere Regelungen zum Erscheinungsbild der Mitarbeitenden, die für die Infektionsprävention und Arbeitssicherheit nicht relevant sind, werden von jedem Betrieb individuell geregelt
  • Die Regeln der Arbeitshygiene sind für alle Mitarbeitenden mit direktem Kundenkontakt verbindlich
  • Für die Einhaltung dieser Vorschriften sind die direkten Vorgesetzten verantwortlich
  • Patientensicherheit/-schutz
  • Unterbinden einer Übertragung von Erregern von Spitex-Mitarbeitenden auf die Kund innen
  • Verhindern von Verletzungen durch die Spitex-Mitarbeitenden
  • Schutz der nachfolgenden Kund:innen Gesundheitsschutz der Spitex-Mitarbeitenden
  • Unterbinden einer Übertragung von Erregern von Kund:innen auf die Spitex-Mitarbeitenden
  • Verhindern von berufsbedingten Hautkrankheiten
  • Verhindern von Verletzungen durch die Kund innen Professionelles Auftreten aller Mitarbeitenden

•Oberteile (Blusen, Hemden, T-Shirts, Schürzen etc.) sollen täglich und zusätzlich bei Verschmutzung resp. Kontamination gewechselt werden
•Die Unterarme müssen für die Pflegeverrichtungen freigehalten werden, d.h. sie müssen schmuck- und textilfrei sein
•Die detaillierten Ausführungen finden Sie in der Richtlinie «Berufskleidung»
HaareWährend der Arbeitszeit müssen Haare, die über die Nackenmitte hinausreichen, zusammengebunden oder hochgesteckt werden
Es dürfen auch nach dem Zusammenbinden oder Hochstecken keine Haare ins Gesichts- und Arbeitsfeld hänger
Der Bart ist kurz zu halten, er darf nicht ins Arbeitsfeld hängen (wie die Haare)
BartDer Bart ist kurz zu halten, er darf nicht ins Arbeitsfeld hängen (wie die Haare)
HändeDie Hautverhältnisse sind intakt
Verletzte Haut muss mit einem Wundverband abgedeckt sein
Bei Hautirritationen und -probleme
Vorgesetzte Stelle und hygieneverantwortliche Person des Betriebs informieren, damit das weitere Vorgehen bzgl. Abklärung durch einen Derma- tologen eingeleitet werden kann
Detaillierte Informationen und Anleitungen zur Hautpflege und Hautschutz inkl. vorbeugende Massnahmen finden Sie in der Richtlinie «Händehy= giene»
FingernägelGepflegt sowie kurz und rund auf die Fingerkuppenlänge geschnitten
VERBOTEN: Nagellack, künstliche Finger- und Gel-Nägel
Bei brüchigen Fingernägeln und Nagelpilz:
Abklärungen durch Hausarzt ev. Dermatologen
Das Vorgehen wird in Absprache mit vorgesetzter Stelle entschieden
Finger-, Hand- und
Unterarmschmuck
• VERBOTEN für alle Berufsgruppen und in allen Bereichen, die eine Händedesinfektion erfordern
• Das Verbot gilt explizit auch für Ehe-, Verlobungs- und Partnerschaftsringe
HalskettenVERBOTEN: Lange Halsketten generell
TOLERIERBAR: Kurze Halsketten, wenn
•nicht sichtbar sind
•sie beim Vorbeugen nicht ins Arbeits- und Patientenfeld hängen
•nicht zur Eigengefährdung (z.B. Reissen durch demente oder verwirrte Kund:innen) führen
OhrschmuckVERBOTEN: Grosser Ohrschmuck (Ohrringe, Ohrhänger etc.)
AKZEPTABEL: Kleine Ohrstecker
Kopftücher und andere Kopfbedeckungen, die aus religiösen oder gesundheitlichen Gründen bei der Arbeit getragen werden, stellen auch bei direktem Kontakt mit den Kund: innen kein Risiko bzgl. Hygiene und Arbeitssicherheit dar, wenn folgende Aspekte eingehalten werden:
• Generelle Regelungen für alle Kopfbedeckungen
• Weisen keine sichtbaren Verschmutzungen auf; bei Verschmutzung/Kontamination wird gewechselt
• Müssen maschinell bei 60°C gewaschen werden
• Dürfen nicht ins Gesicht- und Arbeitsfeld hängen; damit eine Kontamination ausgeschlossen werden kann (gleiche Regelung wie für die Haare); ggf. müssen sie fixiert werden
• Kopftücher
• Das Gesicht ist vollumfänglich sichtbar
• Ein Verrutschen oder Herabfallen ist ausgeschlossen (Kopftuch inkl. Bänder/Ecken liegen dicht am Körper an, ggf. Fixierung notwendig)
Anziehen der chirurgischen Maske bei Kopftuchträgerinnen
• Händedesinfektion
• Kopftuch so zurückziehen, dass die Ohren frei sind
• Händedesinfektion
• Maske anziehen
Verboten
• Piercings an Fingernägel, Händen und Unterarmen für alle Berufsgruppen und in allen Bereichen, die eine Händedesinfektion erfordern (wie Schmuck)
• An anderen Körperstellen sichtbare Piercings, die zur Eigengefährdung führen können, z.B.
• Grössere Stecker Andere Piercing-Typen als Stecker (z.B. Piercing-Ringe, Anhänger. Piercings mit Ketten etc.)
• Alle gereizten oder entzündeten Piercings
• Bei Rötung, Schwellung oder Sekretion sind alle Piercings (unsichtbare und sichtbare) sofort zu entfernen und die Stelle mit einem Wundver- band abzudecken へ
Zulässig• Nicht sichtbare Piercings, z.B. am Bauchnabel (hygienisch nicht relevant)
• Kleine, sichtbare Piercings (Stecker) an Körperstellen ausser Fingernägel, Händen und Unterarmen, solange sie reizlos sind
Permanente Tattoos• Stellen kein hygienisches Risiko dar, ausser wenn das betroffene Hautareal frisch gestochen oder entzündet ist
• Frisch gestochene oder entzündete Tattoos müssen mit einem Wundverband abgedeckt sein
Temporäre Tattoos
(Henna, Klebe-Tattoos,
etc.)
• VEBOTEN: An Fingern, Händen und Unterarmen, da sich mit der Händedesinfektion Partikel lösen
• An anderen Körperstellen hygienisch nicht relevant

Quellen / Dokument-Änderungsmanagement

• Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Gesundheitswesen), EKAS 6290.d, (2015), S. 55/56
• Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex), EKAS 6291.d, (2015), S. 67, 78/79
• A. Kamer, O. Assadian, M. Exner, N.-O. Hübner, A. Simon (2022), Krankenhaus- und Praxishygiene, 4. Auflage, Urban und Fischer Verlag, S. 343 – 344, 643, 657
• Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI), Bundesgesundheitsbl 2016 – 59:1189-1220 DOI 10.1007/s00103-016-2416-6. ttps://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Krankenhaushygiene/KRINKO/Empfehlungen-der-KRINKO/Basishygiene/Downloads/Haendehyg_Rili.pdf? blob=publicationFile&v=6
• Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) (2010) Empfehlung: Schm uck, Piercing und künstliche Fingernägel in Arztpraxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesen (abgerufen am 23.05.2023)
• Deutsche Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene e.V. (DGKH) (2015); Hygiene Tipp 05.01.2015 – Tragen von Kopftüchern im Gesundheitswesen (zuletzt abgerufen am 20.06.2024)
• Handrick W, Berthold F, Müller H, Rolle U, Nenoff P (2003) Infektionen durch Piercing und Tattoos – eine Übersicht. Der Mikrobiologe 13(3):95-100 – Centers for Disease Control and Prevention (CDC), Atlanta (USA): Guideline for Hand Hygiene in Health Care Settings, 2002, https://cdc.gov/mmwr/preview/mmwrhtml/rr5116a1.htm (zuletzt abgerufen am 23.05.2023)
VersionDatumÄnderung
2.008.07.2024Ergänzungen zu Kopfbedeckungen; neuer Abschnitt “Generelles”
1.309.05.2024Ergänzungen zu Berufskleidung und Schmuck, Änderung der Dokumentenstruktur; Ergänzung der Quellenangaben und des Dokument-Änderungsmanagements
1.211-08-2023Ergänzung folgender Themen: Bart, Piercing, Tätowierung und Kopfbedeckung
1.104.08.2022Inhaltliche Überprüfung des Dokuments
1.028-02-2018Erstellung des Dokuments / Übernahme vom Hygienekonzept 2015 (Papier-Version)
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