Wichtig zu wissen
- In dieser Richtlinie sind die relevanten Vorschriften bzgl. Infektionsprävention/Hygiene und Arbeitssicherheit in Bezug auf Kleidung und Erscheinungsbild der Mitarbeitenden geregelt
- Kleidervorschriften und andere Regelungen zum Erscheinungsbild der Mitarbeitenden, die für die Infektionsprävention und Arbeitssicherheit nicht relevant sind, werden von jedem Betrieb individuell geregelt
Generelles
- Die Regeln der Arbeitshygiene sind für alle Mitarbeitenden mit direktem Kundenkontakt verbindlich
- Für die Einhaltung dieser Vorschriften sind die direkten Vorgesetzten verantwortlich
- Patientensicherheit/-schutz
- Unterbinden einer Übertragung von Erregern von Spitex-Mitarbeitenden auf die Kund innen
- Verhindern von Verletzungen durch die Spitex-Mitarbeitenden
- Schutz der nachfolgenden Kund:innen Gesundheitsschutz der Spitex-Mitarbeitenden
- Unterbinden einer Übertragung von Erregern von Kund:innen auf die Spitex-Mitarbeitenden
- Verhindern von berufsbedingten Hautkrankheiten
- Verhindern von Verletzungen durch die Kund innen Professionelles Auftreten aller Mitarbeitenden
Hygienevorschriften
| •Oberteile (Blusen, Hemden, T-Shirts, Schürzen etc.) sollen täglich und zusätzlich bei Verschmutzung resp. Kontamination gewechselt werden •Die Unterarme müssen für die Pflegeverrichtungen freigehalten werden, d.h. sie müssen schmuck- und textilfrei sein •Die detaillierten Ausführungen finden Sie in der Richtlinie «Berufskleidung» |
| Haare | Während der Arbeitszeit müssen Haare, die über die Nackenmitte hinausreichen, zusammengebunden oder hochgesteckt werden Es dürfen auch nach dem Zusammenbinden oder Hochstecken keine Haare ins Gesichts- und Arbeitsfeld hänger Der Bart ist kurz zu halten, er darf nicht ins Arbeitsfeld hängen (wie die Haare) |
| Bart | Der Bart ist kurz zu halten, er darf nicht ins Arbeitsfeld hängen (wie die Haare) |
| Hände | Die Hautverhältnisse sind intakt Verletzte Haut muss mit einem Wundverband abgedeckt sein Bei Hautirritationen und -probleme Vorgesetzte Stelle und hygieneverantwortliche Person des Betriebs informieren, damit das weitere Vorgehen bzgl. Abklärung durch einen Derma- tologen eingeleitet werden kann Detaillierte Informationen und Anleitungen zur Hautpflege und Hautschutz inkl. vorbeugende Massnahmen finden Sie in der Richtlinie «Händehy= giene» |
| Fingernägel | Gepflegt sowie kurz und rund auf die Fingerkuppenlänge geschnitten VERBOTEN: Nagellack, künstliche Finger- und Gel-Nägel Bei brüchigen Fingernägeln und Nagelpilz: Abklärungen durch Hausarzt ev. Dermatologen Das Vorgehen wird in Absprache mit vorgesetzter Stelle entschieden |
| Finger-, Hand- und Unterarmschmuck | • VERBOTEN für alle Berufsgruppen und in allen Bereichen, die eine Händedesinfektion erfordern • Das Verbot gilt explizit auch für Ehe-, Verlobungs- und Partnerschaftsringe |
| Halsketten | • VERBOTEN: Lange Halsketten generell •TOLERIERBAR: Kurze Halsketten, wenn •nicht sichtbar sind •sie beim Vorbeugen nicht ins Arbeits- und Patientenfeld hängen •nicht zur Eigengefährdung (z.B. Reissen durch demente oder verwirrte Kund:innen) führen |
| Ohrschmuck | VERBOTEN: Grosser Ohrschmuck (Ohrringe, Ohrhänger etc.) AKZEPTABEL: Kleine Ohrstecker |
| Kopftücher und andere Kopfbedeckungen, die aus religiösen oder gesundheitlichen Gründen bei der Arbeit getragen werden, stellen auch bei direktem Kontakt mit den Kund: innen kein Risiko bzgl. Hygiene und Arbeitssicherheit dar, wenn folgende Aspekte eingehalten werden: • Generelle Regelungen für alle Kopfbedeckungen • Weisen keine sichtbaren Verschmutzungen auf; bei Verschmutzung/Kontamination wird gewechselt • Müssen maschinell bei 60°C gewaschen werden • Dürfen nicht ins Gesicht- und Arbeitsfeld hängen; damit eine Kontamination ausgeschlossen werden kann (gleiche Regelung wie für die Haare); ggf. müssen sie fixiert werden • Kopftücher • Das Gesicht ist vollumfänglich sichtbar • Ein Verrutschen oder Herabfallen ist ausgeschlossen (Kopftuch inkl. Bänder/Ecken liegen dicht am Körper an, ggf. Fixierung notwendig) |
| Anziehen der chirurgischen Maske bei Kopftuchträgerinnen • Händedesinfektion • Kopftuch so zurückziehen, dass die Ohren frei sind • Händedesinfektion • Maske anziehen |
| Verboten | • Piercings an Fingernägel, Händen und Unterarmen für alle Berufsgruppen und in allen Bereichen, die eine Händedesinfektion erfordern (wie Schmuck) • An anderen Körperstellen sichtbare Piercings, die zur Eigengefährdung führen können, z.B. • Grössere Stecker Andere Piercing-Typen als Stecker (z.B. Piercing-Ringe, Anhänger. Piercings mit Ketten etc.) • Alle gereizten oder entzündeten Piercings • Bei Rötung, Schwellung oder Sekretion sind alle Piercings (unsichtbare und sichtbare) sofort zu entfernen und die Stelle mit einem Wundver- band abzudecken へ |
| Zulässig | • Nicht sichtbare Piercings, z.B. am Bauchnabel (hygienisch nicht relevant) • Kleine, sichtbare Piercings (Stecker) an Körperstellen ausser Fingernägel, Händen und Unterarmen, solange sie reizlos sind |
| Permanente Tattoos | • Stellen kein hygienisches Risiko dar, ausser wenn das betroffene Hautareal frisch gestochen oder entzündet ist • Frisch gestochene oder entzündete Tattoos müssen mit einem Wundverband abgedeckt sein |
| Temporäre Tattoos (Henna, Klebe-Tattoos, etc.) | • VEBOTEN: An Fingern, Händen und Unterarmen, da sich mit der Händedesinfektion Partikel lösen • An anderen Körperstellen hygienisch nicht relevant |
Quellen / Dokument-Änderungsmanagement
| • Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Gesundheitswesen), EKAS 6290.d, (2015), S. 55/56 • Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex), EKAS 6291.d, (2015), S. 67, 78/79 • A. Kamer, O. Assadian, M. Exner, N.-O. Hübner, A. Simon (2022), Krankenhaus- und Praxishygiene, 4. Auflage, Urban und Fischer Verlag, S. 343 – 344, 643, 657 • Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI), Bundesgesundheitsbl 2016 – 59:1189-1220 DOI 10.1007/s00103-016-2416-6. ttps://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Krankenhaushygiene/KRINKO/Empfehlungen-der-KRINKO/Basishygiene/Downloads/Haendehyg_Rili.pdf? blob=publicationFile&v=6 • Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) (2010) Empfehlung: Schm uck, Piercing und künstliche Fingernägel in Arztpraxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesen (abgerufen am 23.05.2023) • Deutsche Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene e.V. (DGKH) (2015); Hygiene Tipp 05.01.2015 – Tragen von Kopftüchern im Gesundheitswesen (zuletzt abgerufen am 20.06.2024) • Handrick W, Berthold F, Müller H, Rolle U, Nenoff P (2003) Infektionen durch Piercing und Tattoos – eine Übersicht. Der Mikrobiologe 13(3):95-100 – Centers for Disease Control and Prevention (CDC), Atlanta (USA): Guideline for Hand Hygiene in Health Care Settings, 2002, https://cdc.gov/mmwr/preview/mmwrhtml/rr5116a1.htm (zuletzt abgerufen am 23.05.2023) |
| Version | Datum | Änderung |
| 2.0 | 08.07.2024 | Ergänzungen zu Kopfbedeckungen; neuer Abschnitt “Generelles” |
| 1.3 | 09.05.2024 | Ergänzungen zu Berufskleidung und Schmuck, Änderung der Dokumentenstruktur; Ergänzung der Quellenangaben und des Dokument-Änderungsmanagements |
| 1.2 | 11-08-2023 | Ergänzung folgender Themen: Bart, Piercing, Tätowierung und Kopfbedeckung |
| 1.1 | 04.08.2022 | Inhaltliche Überprüfung des Dokuments |
| 1.0 | 28-02-2018 | Erstellung des Dokuments / Übernahme vom Hygienekonzept 2015 (Papier-Version) |