Hepatitis C


Wichtig zu wissen

• Hepatitis C ist

• eine infektiöse, durch das Hepatitis-C-Virus verursachte Infektionskrankheit der Leber, die im Gegensatz zu Hepatitis B meist chronisch verläuft

• in der Schweiz meldepflichtig (Meldung durch Arzt/Labor)

• Gegen Hepatitis C steht keine Impfung zur Verfügung

  • Epidemiologie
Erreger• Hepatitis-C-Virus (HCV)
Infektionsquellen•Der Mensch
Infektiöses Material•Blut
Übertragung•Parenteraler Kontakt mit infektiösem Material
Von der Mutter auf das Kind während der Geburt (perinatal) – selten
Sexuell – sehr selten
Inkubationszeit 15 – 180 Tage
  • Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz
Risikoeinstufung
BAFU/BAG
•Risikogruppe 3
Schwangere und stillende
Mütter
•Dürfen Kundinnen und Kunden mit Hepatitis B NICHT PFLEGEN / BETREUEN
Jugendliche (15 – 18
Jahre)
Auszubildende ab 15 Jahren dürfen Kundinnen und Kunden mit Hepatitis B unter Einhaltung der nachfolgenden Schutzmassnahmen pflegen und betreuen, wenn
• ihr Ausbildungsstand es zulässt (Information und Instruktion bzgl. den Schutzmassnahmen)
• die Begleitmassnahmen zur Prävention gemäss offiziellem Bildungsplan der entsprechenden Ausbildung (z.B. FaGe) eingehalten werden
Einweg-Überschürze oder
Einweg-Schutzmantel
(langärmlig)
Nein, nicht generell
• Ja, gemäss Standardmassnahmen Hygiene (bei potenziellem Kontakt mit infektiösem Material
• Einweg-Überschürze nach Gebrauch im Kehricht entsorgen
Mund- und Nasenschutz
Nein
Einweg-Handschuhe• Nein, nicht generell
Ja, bei möglichem Kontakt mit Blut und anderen Körperflüssigkeiten (Standardmassnahmen Hygiene)
HändedesinfektionVor und nach direktem Kontakt mit der Kundin oder dem Kunden.
Vor und nach pflegerischen Handlungen.
Nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material.
Nach dem Ausziehen der Handschuhe.
Dauer: 1 x 30 Sekunden mit dem üblichen Händedesinfektionsmittel.
Einweg-Überschürze oder Einweg-Schutzman- tel (langärmlig)Nein, grundsätzlich nicht nötig.
Ausnahme:
Bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, wenn eine Kontamination mit infektiösem Material möglich ist.
Einweg-Überschürze nach Gebrauch im Kehricht entsorgen.
Mund- und Nasen-
schutz
Nein
Einweg-HandschuheNein, nicht generell
• Ja, gezieltes Tragen von Einweg-Handschuhen wie gewohnt, abhängig von der hauswirtschaftlichen Tätigkeit
• Wechsel nach jedem Kontakt mit potenziell infektiösem Material
• Einweg-Handschuhe nach Gebrauch vor dem Verlassen der Wohnung im Kehricht entsorgen
Händedesinfektion• Beim Betreten und nach dem Verlassen der Wohnung.
• Nach dem Ausziehen der Handschuhe.
Dauer: 1 x 30 Sekunden mit dem üblichen Händedesinfektionsmittel.
Einweg-Überschürze oder Einweg-Schutzmantel (langärmlig)• Nein, nicht generell Ja, bei potenziellem Kontakt mit infektiösem Material (Blut, Körperflüssigkeiten)
• Einweg-überschürze nach Gebrauch im Kehricht entsorgen
Mund- und Nasen-
schutz
Nein
Einweg-Handschuhe• Ja, bei potenziellem Kontakt mit infektiösem Material (Blut, Körperflüssigkeiten)
Wechsel nach jedem Kontakt mit infektiösem Material
HändedesinfektionNach dem Ausziehen der Handschuhe.
Dauer: 1 x 30 Sekunden mit dem üblichen Händedesinfektionsmittel.
Einweg-ÜberschürzeNein
Mund- und Nasen-
schutz
Nein
Einweg-HandschuheNein
Händedesinfektion• Nach dem Besuch
• Dauer: 1 x 30 Sekunden mit dem üblichen Händedesinfektionsmittel.
Mund- und NasenschutzNein
HändedesinfektionschutzNein
Entsorgung• Abfall im Hauskehricht entsorgen
• Schutzmaterial (Einweg-Handschuhe, Überschürze etc.) vor dem Verlassen der Wohnung im Hauskericht entsorgen (Doppelsacksystem)
• Einweg-Instrumente direkt nach Gebrauch in der Sharp-Box entsorgen tung geben
• Falls vorhanden: Mehrweg-Instrumente geschlossen ins Zentrum zurück bringen und ohne weitere Vorbehandlung in die vorgesehene Rücksendebox zur Aufberei-
ReinigungsmassnahmenKeine besonderen Massnahmen.
WäscheKeine besonderen Massnahmen.
Ärztin- oder Arztbesuche, auch Zahnärztin oder Zahnarzt
Vorgängige Information bei Anmeldung
Externe UntersuchungenVorgängige Information bei Anmeldung
Physiotherapie etc
Meldung, wenn Kontakt mit infektiösem Material möglich
Eintritt Institution (Spital / Klinik / Alterszen- trum etc.)Voranmeldung und Erwähnung im Überweisungsrapport
  • Quellen / Dokument-Änderungsmanagement
• Bundesamt für Gesundheit (BAG)
• Bundesamt für Umwelt (BAFU), Einstufung von Mikroorganismen; 2013, https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/biotechnologie/publikationen-studien/publikationen/einstufung= von-organismen.html (abgerufen am 13.07.2022)
•Robert Koch Institut, Berlin: Infektionskrankheiten A – Z
•Gregor Caspari: Infektionskrankheiten: Massnahmen nach der Diagnostik, 1. Auflage, Ecomed, 2020
VersionDatumÄnderung
1.113.07.2022Ergänzung Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz, sowie Quellen und Dokumenten-Änderungsmanagement
1.025.09.2021Erstellung des Dokuments
Nach oben scrollen