Wichtig zu wissen
• Hepatitis C ist
• eine infektiöse, durch das Hepatitis-C-Virus verursachte Infektionskrankheit der Leber, die im Gegensatz zu Hepatitis B meist chronisch verläuft
• in der Schweiz meldepflichtig (Meldung durch Arzt/Labor)
• Gegen Hepatitis C steht keine Impfung zur Verfügung
- Epidemiologie
| Erreger | • Hepatitis-C-Virus (HCV) |
| Infektionsquellen | •Der Mensch |
| Infektiöses Material | •Blut |
| Übertragung | •Parenteraler Kontakt mit infektiösem Material •Von der Mutter auf das Kind während der Geburt (perinatal) – selten •Sexuell – sehr selten |
| Inkubationszeit | • 15 – 180 Tage |
- Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz
| Risikoeinstufung BAFU/BAG | •Risikogruppe 3 |
| Schwangere und stillende Mütter | •Dürfen Kundinnen und Kunden mit Hepatitis B NICHT PFLEGEN / BETREUEN |
| Jugendliche (15 – 18 Jahre) | • Auszubildende ab 15 Jahren dürfen Kundinnen und Kunden mit Hepatitis B unter Einhaltung der nachfolgenden Schutzmassnahmen pflegen und betreuen, wenn • ihr Ausbildungsstand es zulässt (Information und Instruktion bzgl. den Schutzmassnahmen) • die Begleitmassnahmen zur Prävention gemäss offiziellem Bildungsplan der entsprechenden Ausbildung (z.B. FaGe) eingehalten werden |
| Einweg-Überschürze oder Einweg-Schutzmantel (langärmlig) | Nein, nicht generell • Ja, gemäss Standardmassnahmen Hygiene (bei potenziellem Kontakt mit infektiösem Material • Einweg-Überschürze nach Gebrauch im Kehricht entsorgen |
| Mund- und Nasenschutz | Nein |
| Einweg-Handschuhe | • Nein, nicht generell • Ja, bei möglichem Kontakt mit Blut und anderen Körperflüssigkeiten (Standardmassnahmen Hygiene) |
| Händedesinfektion | •Vor und nach direktem Kontakt mit der Kundin oder dem Kunden. •Vor und nach pflegerischen Handlungen. •Nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material. •Nach dem Ausziehen der Handschuhe. Dauer: 1 x 30 Sekunden mit dem üblichen Händedesinfektionsmittel. |
| Einweg-Überschürze oder Einweg-Schutzman- tel (langärmlig) | Nein, grundsätzlich nicht nötig. Ausnahme: Bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, wenn eine Kontamination mit infektiösem Material möglich ist. Einweg-Überschürze nach Gebrauch im Kehricht entsorgen. |
| Mund- und Nasen- schutz | Nein |
| Einweg-Handschuhe | Nein, nicht generell • Ja, gezieltes Tragen von Einweg-Handschuhen wie gewohnt, abhängig von der hauswirtschaftlichen Tätigkeit • Wechsel nach jedem Kontakt mit potenziell infektiösem Material • Einweg-Handschuhe nach Gebrauch vor dem Verlassen der Wohnung im Kehricht entsorgen |
| Händedesinfektion | • Beim Betreten und nach dem Verlassen der Wohnung. • Nach dem Ausziehen der Handschuhe. Dauer: 1 x 30 Sekunden mit dem üblichen Händedesinfektionsmittel. |
| Einweg-Überschürze oder Einweg-Schutzmantel (langärmlig) | • Nein, nicht generell Ja, bei potenziellem Kontakt mit infektiösem Material (Blut, Körperflüssigkeiten) • Einweg-überschürze nach Gebrauch im Kehricht entsorgen |
| Mund- und Nasen- schutz | Nein |
| Einweg-Handschuhe | • Ja, bei potenziellem Kontakt mit infektiösem Material (Blut, Körperflüssigkeiten) • Wechsel nach jedem Kontakt mit infektiösem Material |
| Händedesinfektion | Nach dem Ausziehen der Handschuhe. Dauer: 1 x 30 Sekunden mit dem üblichen Händedesinfektionsmittel. |
| Einweg-Überschürze | Nein |
| Mund- und Nasen- schutz | Nein |
| Einweg-Handschuhe | •Nein |
| Händedesinfektion | • Nach dem Besuch • Dauer: 1 x 30 Sekunden mit dem üblichen Händedesinfektionsmittel. |
| Mund- und Nasenschutz | Nein |
| Händedesinfektionschutz | Nein |
| Entsorgung | • Abfall im Hauskehricht entsorgen • Schutzmaterial (Einweg-Handschuhe, Überschürze etc.) vor dem Verlassen der Wohnung im Hauskericht entsorgen (Doppelsacksystem) • Einweg-Instrumente direkt nach Gebrauch in der Sharp-Box entsorgen tung geben • Falls vorhanden: Mehrweg-Instrumente geschlossen ins Zentrum zurück bringen und ohne weitere Vorbehandlung in die vorgesehene Rücksendebox zur Aufberei- |
| Reinigungsmassnahmen | Keine besonderen Massnahmen. |
| Wäsche | Keine besonderen Massnahmen. |
| Ärztin- oder Arztbesuche, auch Zahnärztin oder Zahnarzt | Vorgängige Information bei Anmeldung |
| Externe Untersuchungen | Vorgängige Information bei Anmeldung |
| Physiotherapie etc | Meldung, wenn Kontakt mit infektiösem Material möglich |
| Eintritt Institution (Spital / Klinik / Alterszen- trum etc.) | Voranmeldung und Erwähnung im Überweisungsrapport |
- Quellen / Dokument-Änderungsmanagement
| • Bundesamt für Gesundheit (BAG) • Bundesamt für Umwelt (BAFU), Einstufung von Mikroorganismen; 2013, https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/biotechnologie/publikationen-studien/publikationen/einstufung= von-organismen.html (abgerufen am 13.07.2022) •Robert Koch Institut, Berlin: Infektionskrankheiten A – Z •Gregor Caspari: Infektionskrankheiten: Massnahmen nach der Diagnostik, 1. Auflage, Ecomed, 2020 |
| Version | Datum | Änderung |
| 1.1 | 13.07.2022 | Ergänzung Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz, sowie Quellen und Dokumenten-Änderungsmanagement |
| 1.0 | 25.09.2021 | Erstellung des Dokuments |