Arbeitshygiene

Wichtig zu wissen

  • In dieser Richtlinie sind die relevanten Vorschriften bzgl. Infektionsprävention/Hygiene und Arbeitssicherh eit in Bezug auf Kleidung und Erscheinungsbild der Mitarbeitenden geregelt
  • Kleidervorschriften und andere Regelungen zum Erscheinungsbild der Mitarbeitenden, die für die Infektionsprävention und Arbeitssicherheit nicht relevant sind, werden von jedem Betrieb individuell geregelt

Generelles

Geltungsbereich

• Die Regeln der Arbeitshygiene sind für alle Mitarbeitenden mit direktem Kundenkontakt verbindlich
• Für die Einhaltung dieser Vorschriften sind die direkten Vorgesetzten verantwortlich

• Patientensicherheit/-schutz

  • Verhindern einer Übertragung von Erregern von Spitex-Mitarbeitenden auf die Kund:innen

  • Verhinderung von Kreuzkontaminationen (indirekte und direkte Kontaktübertragungen über Objekte/Flächen)

  • Schutz der nachfolgenden Kund:innen

• Gesundheitsschutz der Spitex-Mitarbeitenden

  • Verhindern einer Übertragung von Erregern von Kund:innen auf die Spitex-Mitarbeitenden

  • Verhindern von Kreuzkontaminationen (indirekte und direkte Kontaktübertragungen über Objekte/Flächen)

  • Verhindern von berufsbedingten Hautkrankheiten

• Professionelles Auftreten aller Mitarbeitenden

Hygienevorschriften

Berufskleidung

•Oberteile (Blusen, Hemden, T-Shirts, Schürzen etc.) sollen täglich und zusätzlich bei Verschmutzung resp. Kontamination gewechselt werden
•Die Unterarme müssen für die Pflegeverrichtungen freigehalten werden, d.h. sie müssen schmuck- und textilfrei sein
Die detaillierten Ausführungen finden Sie in der Richtlinie «Berufskleidung»

Haare

• Während der Arbeitszeit müssen Haare, die über die Nackenmitte hinausreichen, zusammengebunden oder hochgesteckt
werden
• Es dürfen auch nach dem Zusammenbinden oder Hochstecken keine Haare ins Gesichts- und Arbeitsfeld hängen

Bart

• Der Bart ist kurz zu halten, er darf nicht ins Arbeitsfeld hängen (wie die Haare)

Hände

• Die Hautverhältnisse sind intakt
  • Verletzte Haut muss mit einem Wundverband abgedeckt sein
• Bei Hautirritationen und -probleme
  • Vorgesetzte Stelle und hygieneverantwortliche Person des Betriebs informieren, damit das weitere Vorgehen bzgl. Abklä-rung durch einen Dermatologen eingeleitet werden kann
Detaillierte Informationen und Anleitungen zur Hautpflege und Hautschutz inkl. vorbeugende Massnahmen finden Sie in der Richtlinie «Händehygiene»

Fingernägel

• Gepflegt sowie kurz und rund auf die Fingerkuppenlänge geschnitten
VERBOTEN: Nagellack, künstliche Finger- und Gel-Nägel Bei brüchigen Fingernägeln und Nagelpilz:
   • Abklärungen durch Hausarzt ev. Dermatologen
   • Das Vorgehen wird in Absprache mit vorgesetzter Stelle entschieden

Finger-, Hand- und

VERBOTEN für alle Berufsgruppen und in allen Bereichen, die eine Händedesinfektion erfordern
• Das Verbot gilt explizit auch für Ehe-, Verlobungs- und Partnerschaftsringe

Halsketten

VERBOTEN: Lange Halsketten generell
TOLERIERBAR: Kurze Halsketten, wenn
  •nicht sichtbar sind
  •sie beim Vorbeugen nicht ins Arbeits- und Patientenfeld hängen
  •nicht zur Eigengefährdung (z.B. Reissen durch demente oder verwirrte Kund:innen) führen

Ohrschmuck

VERBOTEN: Grosser Ohrschmuck (Ohrringe, Ohrhänger etc.)
AKZEPTABEL: Kleine Ohrstecker

Kopftücher und andere Kopfbedeckungen, die aus religiösen oder gesundheitlichen Gründen bei der Arbeit getragen werden, stellen auch bei direktem Kontakt mit den Kund: innen kein Risiko bzgl. Hygiene und Arbeitssicherheit dar, wenn folgende Aspekte eingehalten werden:
• Generelle Regelungen für alle Kopfbedeckungen
  • Weisen keine sichtbaren Verschmutzungen auf; bei Verschmutzung/Kontamination wird gewechselt
  • Müssen maschinell bei 60°C gewaschen werden
  • Dürfen nicht ins Gesicht- und Arbeitsfeld hängen; damit eine Kontamination ausgeschlossen werden kann (gleiche Regelung wie für die Haare); ggf. müssen sie fixiert werden
• Kopftücher
  • Das Gesicht ist vollumfänglich sichtbar
  • Ein Verrutschen oder Herabfallen ist ausgeschlossen (Kopftuch inkl. Bänder/Ecken liegen dicht am Körper an, ggf. Fixierung notwendig)

Anziehen der chirurgischen Maske bei Kopftuchträgerinnen
• Händedesinfektion
• Kopftuch so zurückziehen, dass die Ohren frei sind
• Händedesinfektion
• Maske anziehen

Verboten

• Piercings an Fingernägel, Händen und Unterarmen für alle Berufsgruppen und in allen Bereichen, die eine Händedesinfektion erfordern (wie Schmuck)
• An anderen Körperstellen sichtbare Piercings, die zur Eigengefährdung führen können, z.B.
  • Grössere Stecker
  • Andere Piercing-Typen als Stecker (z.B. Piercing-Ringe, Anhänger. Piercings mit Ketten etc.)
• Alle gereizten oder entzündeten Piercings
  • Bei Rötung, Schwellung oder Sekretion sind alle Piercings (unsichtbare und sichtbare) sofort zu entfernen und die Stelle mit einem Wundver- band abzudecken へ

Zulässig

• Nicht sichtbare Piercings, z.B. am Bauchnabel (hygienisch nicht relevant)
• Kleine, sichtbare Piercings (Stecker) an Körperstellen ausser Fingernägel, Händen und Unterarmen, solange sie reizlos sind

Permanente Tattoos

• Stellen kein hygienisches Risiko dar, ausser wenn das betroffene Hautareal frisch gestochen oder entzündet ist
• Frisch gestochene oder entzündete Tattoos müssen mit einem Wundverband abgedeckt sein

Temporäre Tattoos (Henna, Klebe-Tattoos, etc.)

• VEBOTEN: An Fingern, Händen und Unterarmen, da sich mit der Händedesinfektion Partikel lösen
• An anderen Körperstellen hygienisch nicht relevant

Quellen / Dokument-Änderungsmanagement

Quellen

• Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Gesundheitswesen), EKAS 6290.d, (2015), S. 55/56
• Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex), EKAS 6291.d, (2015), S. 67, 78/79
• A. Kamer, O. Assadian, M. Exner, N.-O. Hübner, A. Simon (2022), Krankenhaus- und Praxishygiene, 4. Auflage, Urban und Fischer Verlag, S. 343 – 344, 643, 657
• Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI), Bundesgesundheitsbl 2016 – 59:1189-1220 DOI 10.1007/s00103-016-2416-6. ttps://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Krankenhaushygiene/KRINKO/Empfehlungen-der-KRINKO/Basishygiene/Downloads/Haendehyg_Rili.pdf? blob=publicationFile&v=6
• Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) (2010)Empfehlung: Schm uck, Piercing und künstliche Fingernägel in Arztpraxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesen (abgerufen am 23.05.2023)
• Deutsche Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene e.V. (DGKH) (2015); Hygiene Tipp 05.01.2015 – Tragen von Kopftüchern im Gesundheitswesen (zuletzt abgerufen am 20.06.2024)
• Handrick W, Berthold F, Müller H, Rolle U, Nenoff P (2003) Infektionen durch Piercing und Tattoos – eine Übersicht. Der Mikrobiologe 13(3):95-100 – Centers for Disease Control and Prevention (CDC), Atlanta (USA): Guideline for Hand Hygiene in Health Care Settings, 2002, https://cdc.gov/mmwr/preview/mmwrhtml/rr5116a1.htm (zuletzt abgerufen am 23.05.2023)

Version

Datum

Anderung

2.0

08.07.2024

Ergänzungen zu Kopfbedeckungen; neuer Abschnitt “Generelles”

1.3

09.05.2024

Ergänzungen zu Berufskleidung und Schmuck, Änderung der Dokumentenstruktur; Ergänzung der Quellenangaben und des Dokument-Änderungsmanagements

1.2

11-08-2023

Ergänzung folgender Themen: Bart, Piercing, Tätowierung und Kopfbedeckung

1.1

04.08.2022

Inhaltliche Überprüfung des Dokuments

1.0

28-02-2018

Erstellung des Dokuments / Übernahme vom Hygienekonzept 2015 (Papier-Version)

Nach oben scrollen