Desinfektionsmittel


Wichtig zu wissen

  • Desinfektionsmittel sind unverzichtbar bei der Infektionsprävention, da sie Krankheitserreger wie Bakterien, Viren und Pilze abtöten oder inaktivieren und so die Verbreitung von Infektionen verhindern.
  • Bei unsachgemässer Handhabung oder übermässigem Gebrauch können Desinfektionsmittel jedoch auch die Gesundheit und die Umwelt gefährden. Bei einigen Desinfektionsmitteln (insbesondere bei alkoholhaltigen Mit teln) besteht zudem Brand- und/oder Explosionsgefahr.
  • Die Auswahl der Desinfektionsmittel und deren korrekte Anwendung ist entscheidend, um ihre Wirkung zu gewährleisten und mögliche Schäden zu vermeiden.
  • Die Regeln sind für alle Spitex-Mitarbeitenden, die mit Desinfektionsmitteln arbeiten, verbindlich
  • Sicherer und fachgerechter Umgang mit Desinfektionsmitteln
  • Schutz der Kundinnen und Kunden vor Infektionen (Patientensicherheit)
  • Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes der Mitarbeitenden, insbesondere auch die von besonders vulnerabler Mitarbeitender wie Schwangere, stillende Mütter und Jugendliche
  • Schutz vor Infektionen
  • Vermeidung von Unfällen/Berufskrankheiten (z.B. Hauterkrankungen)
  • Schutz der Umwelt
  • Sichere Lagerung
  • Umweltgerechte Entsorgung
  • Einhaltung und Durchsetzung aller relevanten Gesetze und Verordnungen
  • In der Schweiz gibt es verschiedene Kategorien von Desinfektionsmitteln, die sich in der Art ihrer Anwendung unterscheiden. Je nach Verwendungszweck gelten unterschiedliche gesetzliche Anforderungen, welche wiederum von unterschiedlichen zuständigen Stellen überwacht werden.
Verwendungszweck (Produktkategorie)Geltende GesetzeZulassungs- /Überwachungsstelle
Wund- und Hautdesinfektion (Arzneimittel)• Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, SR 812.21)
• Verordnung des Schweiz. Heilmittelinstituts über die Anforderungen an die Zulassung von Arzneimit- teln (Arzneimittel-Zulassungsverordnung, SR 812.212.22)
Zulassung und Überwachung:
• Swissmedic (Schweizerisches Heilmittelinstitut)
Desinfektion von Medizinprodukten (Medizinprodukt)•Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, SR 812.21)
• Medizinprodukteverordnung (SR 812.213)
Zulassung:
• Keine (Kein Zulassungsverfahren in der Schweiz, sondern Anerkennung von in der EU zugelassenen Produkten = CE-Kennzeichnung) Überwachung:
• Swissmedic (Schweizerisches Heilmittelinstitut)
Händedesinfektion (Biozidprodukt)• Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, SR 813.1) Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukte- verordnung, SR 813.12)Zulassung:
• Keine (Kein Zulassungsverfahren in der Schweiz, sondern Anerkennung von in der EU zugelassenen Produkten = CE-Kennzeichnung) Überwachung:
• Swissmedic (Schweizerisches Heilmittelinstitut)
Oberflächen-desinfektion (Biozidprodukt)Zulassung:
• Anmeldestelle Chemikalien (BAG / SECO / BAFU) Uberwachung:
• BAG: Schutz der menschlichen Gesundheit
• SECO: Schutz der Arbeitnehmenden
• BAFU: Schutz der Umwelt
ACHTUNG!
• Eine Besonderheit stellen Alkoholtupfer dar. Gemäss Verwendungszweck müssten sie der Produktkategorie “Arzneimittel” zugeordnet werden. Aufgrund ihres Inhaltsstoffes, der den meisten Händedesinfektionsmittel entspricht und ihrem beschränkten Einsatzgebiet werden sie den Händedesinfektionsmitteln gleichgestellt (MiGel – Kategorie A – Pos. 21.03.10.10.1).
  • Die Herstellerangaben sind immer verbindlich einzuhalten, insbesondere
  • die Gebrauchsanweisung inkl. den notwendig einzuhaltenden Schutzmassnahmen und Lagerungsvorschriften
  • die Haltbarkeit bei ungeöffneten Gebinden die Haltbarkeit nach Anbruch der Gebinde
DesinfektionsmittelVor- und NachteileEinsatzgebiete / Schutzmassnahmen
Alkoholische Desinfektionsmittel Enthalten Ethanol, Isopropanol oder eine Mischung aus beiden
• Schnelle und effektive Wir- kung gegen Bakterien, Viren und Pilze
• Verdunstet ohne Rück- stände, ideal für Händedesinfek- tion
• Keine Aktivie- rungszeit not- wendig – wirkt sofort
• Kein unange- nehmer Geruch wie bei man- chen wässrigen Lösungen
• Brennt auf offe- nen Wunden
• Weniger effek- tiv gegen bestimmte Erre- ger (z. B. Sporen) Leicht entzünd- lich – nicht überall einsetzbar
• Händedesinfektion
• Flächendesinfektion (kleine Flächen)
• Hautdesinfektionen (Punktionen etc.) –== Im Kontakt mit alkoholischen Flächendesinfektionsmittel (insbesondere gebrauchsfertige Schnell-Desinfektionstücher) kann bei der Wischdesinfektion von optisch saube- ren Flächen auf die Einweg-Handschuhe verzichtet werden (Herstellerangaben beachten)
Wässrige Desinfektionsmittel Basieren auf Wirkstof- fen wie Chlor, Wasser- stoffperoxid oder quartären Ammoniumverbin- dungen•Breites Wir- kungsspektrum, auch gegen Sporen und bestimmte Erreger
Meist hautscho- nender, da kein Alkohol enthal- ten ist
Ideal für Flä- chen-desinfek- tion, da es länger aktiv bleibt Längere
Ein- wirkzeit not- wendig für volle Wirksamkeit
• Kann Rück- stände hinter- lassen (z. B. auf empfindlichen Materialien)
Manche enthal- ten aggressive Chemikalien, die Oberflächen angreifen können
• Flächendesinfektion (grosse Flächen)
• Hautdesinfektion (bei akuten Wunden)
• Schleimhautdesinfektion —
Im Kontakt mit wässrigen Flächendesinfektionsmittel wird das Tragen von Handschuhen generell empfohlen. Die Gebrauchsanweisung des Herstellers ist auf jeden Fall zu beachten
Flüssige Lösungen• Effektiv, weil gleichmässige Verteilung/gute Benetzung möglich ist und schnell wirken
• Besonders für Hände- und Flächendesinfektion geeignet
Gele / Schaum• Effektiv für die Händedesinfektion, da sie länger auf der Haut bleiben und eine gute Benetzung ermöglichen und nicht tropfen
Tücher• Sehr effektiv für die schnelle Reinigung/Desinfektion von Oberflächen, da sie mechanische Reinigung mit Des- infektion kombinieren.
Sprays•Produkte in Sprühform werden nur im Ausnahmefall angewendet.
• Beim Sprühen entstehen Aerosole der Desinfektionsmittellösung, die gesundheitsschädlich sein können und man nicht einatmen sollte
•Die Wirksamkeit bei einer Sprühdesinfektion ist geringer als bei einer Wischdesinfektion, da die Dosierung bei Sprays schwierig ist und es zu Benetzungslücken auf den Oberflächen kommen kann.
• Um Benetzungslücken zu schliessen, wird eine grössere Menge an Desinfektionsmitteln benötigt und ein Nachwischen ist zwingend erforderlich
• Erklärfilm “Sprühen oder nicht sprühen, das ist hier die Frage” des Hartmann Science Center.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz


• Schwangere und stillende Mütter dürfen gemäss der Mutterschutzverordnung (SR 822.111.52) nur mit besonders gefährlichen Chemikalien arbeiten, falls aufgrund einer Risikobeurteilung feststeht, dass keine konkrete gesundheitliche Belastung für Mutter und Kind vorliegt oder diese durch geeignete Schutzmassnahmen ausgeschlossen werden kann.
• Die Verordnung definiert hierzu in Art. 13, Absatz 2 und in Anhang 2.26, bei welcher Produkte-Einstufung das Arbeiten als gefährlich gilt.
• Jugendliche dürfen gemäss der Jugendarbeitsschutzverordnung (SR 822.115) und der WBF-Verordnung über gefährliche Arbeiten für Jugendliche (SR 822.115.2) nur mit gefährlichen Chemikalien arbeiten, wenn dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist.
• Auf der Webseite des SECO sind die H-Sätze und die Entsprechungen zu den alten R-Sätzen aufgeführt, die gemäss Stand der Technik für Agenzien (Stoffe, Zubereitungen und Produkte) toxikologische und physikalischen Gefahren für Jugendliche darstellen.
• Chemikalien, auch Desinfektionsmittel, können gefährlich für Gesundheit und Umwelt sein. Deshalb gelten für alle Chemikalien Sicherheitsvorschriften bei der Lagerung, Anwendung und Entsorgung.
• Das Sicherheitsdatenblatt beinhaltet wichtige Informationen zum betreffenden chemischen Produkt bezüglich Gefahren, Schutzmassnahmen, Vorgehen bei Unfällen etc. Es dient dazu, berufliche Anwender
*innen und Händler*innen befähigen, die für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie den Umweltschutz erforderlichen Massnahmen zu treffen.
• Die jeweiligen Hersteller-Sicherheitsdatenblätter sind anzufordern und aufzubewahren (EKAS-Vorgaben).
• Die Sicherheitsdatenblätter (SDB) müssen für alle Mitarbeitenden jederzeit verfügbar sein.
• Im HYGIENE-TOOL können die SDB unter Personalschutz als PDF-Dokumente hinterlegt werden. Damit werden die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Ausserdem empfehlen wir, eine Kopie des SDB in der Nähe des Aufbewahrungsortes des chemischen Produktes zu hinterlegen, z. B. in einem Mäppchen in der Innentür des Lagerschranks.

IndikationProdukthinweise
•Vor Punktionen.•Alkoholische Lösung (siehe oben)
•Vor kapillären
Blutentnahmen
•Alkoholtupfer
•Bei akuten Wunden,
Z.B.Schnittverletzungen.
•Wässrige Lösung (siehe oben)
IndikationProdukthinweis

• Gemäss dem WHO- Modell angepasst für
die ambulante Gesundheitsversor- gung (siehe Anleitung Händehygiene)
•Flüssige Lösung, Gel oder Schaum
Mindestanforderung Wirkspektrum
Bakterizid
Begrenzt viruzid PLUS (inkl. Noroviren, Sars-CoV-2-Viren etc.)
Levurozid (wirksam gegen Hefepilze)
IndikationProdukthinweis

• Vor dem Einlegen von Blasenkatheter Bei chronisch infizier- ten Wunden: Bei Indikation gemass internen fachlichen Vorga- ben des Wundkon- zepts
•Wässrige Lösung (siehe oben)
IndikationProdukthinweis
•Für kontaminierte,
sensible Oberflächen.
•Mindestanforderung Wirkspektrum
•Bakterizid
•Begrenzt viruzid PLUS (inkl. Noroviren, Sars-CoV-2-Viren etc.)
•Levurozid (wirksam gegen Hefepilze)
•Vorzugsweise gebrauchsfertige, Schnell-Desinfektionstücher verwenden
•Auf Materialverträglichkeit des Produkts achten
•Für grosse kontami-
Mindestanforderung Wirkspektrum
nierte Flächen, z.B. zur
Desinfektion von
Badewannen, Duschen
und Duschbrettern.

• Bakterizid
• Begrenzt viruzid PLUS (inkl. Noroviren, Sars-CoV-2-Viren etc.)
• Levurozid (wirksam gegen Hefepilze)
• Bei Verwendung von Konzentraten die richtige Konzentration verwenden, um die Norovirustauglichkeit zu Jewährleisten (siehe Produktbeschreibung)
• Auf Materialverträglichkeit des Produkts achten
Hinweis:
• Eine keimfreie Umgebung ist bei den Kunden zuhause nicht möglich und kann auch nicht mit Desinfektionsmitteln erreicht werden.
• Für Reinigungsarbeiten, auch bei vorliegenden Infektionskrankheiten, werden keine Desinfektionsmittel (im Gegensatz zu Kliniken und Pflege-Einrichtungen) verwendet
IndikationProdukthinweis
•Nach Gebrauch.• Für die Instrumentenaufbereitung geeignetes Produkt
• Wässrige Lösung (siehe oben)
IndikationProdukthinweis
•Kundenwäsche, die
nicht bei 60° C gewa-
schen werden kann,
aber desinfiziert
werden muss
•Desinfizierendes Waschmittel (z.B. Eltra® 40 Pulverform)
Achtung! Desinfizierende Waschmittel sind gegen Sporen und Parasiten nicht wirksam

Quellen / Dokument-Änderungsmanagement

• Webseite des Verbunds für angewandte Hygiene e.V. (VAH). https://vah-online.de/de/ (zuletzt abgerufen am 19.05.2025) online.de/files/download/vah-mitteilungen/VAH_Mitteilung_Schaum_Spray_23August2021.pdf (zuletzt abgerufen am 19.05.2025)
• Verbund für Angewandte Hygiene e.V. Ergänzende Informationen zur VAH-Listung von Schäumen/Sprays zur Desinfektion von Flächen und Medizinprodukten. https://vah- arbeitsstoffe-vermeiden (zuletzt abgerufen am 19.05.2025)
• SUVA. Belastungen durch chemische Arbeitsstoffe vermeiden. https://www.suva.ch/de-ch/praevention/nach-branchen/berufskrankheiten-im-gesundheitswesen-verhueten/belastung-chemische- SUVA. Verhütung gesundheitlicher Gefahren bei der Desinfektion von Flächen und Instrumenten in Spital und Praxis. 2869/23.D. Ausgabe 27.02.2008
• Internationale Sektion der IVSS (Internationale Vereinigung für soziale Sicherheit) für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten im Gesundheitswesen
• Prävention chemischer Risiken beim Umgang mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen (erstellt unter Mitarbeit der SUVA)
• Factsheet 1: Prinzipien der Desinfektion. Ausgabe 12/2014. ISBN 978-92-843-5189-8
• Factsheet 2: Prinzipien der Prävention. Ausgabe 12/2014. ISBN 978-92-843-5190-9.
• Factsheet 3: Gefahren chemischer Desinfektionsmittel. Ausgabe 12/2014. ISBN 978-92-843-5191-6
• Factsheet 4: Auswahl sicherer Desinfektionsmittel. Ausgabe 12/2014. ISBN 978-92-843-5194-7
• Factsheet 5: Flächendesinfektion. Ausgabe 12/2014. ISBN 978-92-843-5200-5
• Factsheet 6: Instrumentendesinfektion. Ausgabe 12/2014. ISBN 978-92-843-5208-1
• Factsheet 7: Hände- und Hautdesinfektion. Ausgabe 12/2014. ISBN 978-92-843-5210-4
• Factsheet 8: Besondere Verfahren. Ausgabe 12/2014. ISBN 978-92-843-5212-6
• BAG/SWISSMEDIC. Merkblatt “Regulierung der Desinfektionsmittel in der Schweiz”. Stand am 14.12.2023 (Erstversion).
• Kramer A et al. (2006) BMC Infect Dis 6:130, doi: 10.1016/j.ijheh.2020.113592
• Calusen PA et al. (2020) Int J Hyg Environ Health 229:113592 doi: 10.1016/j.üjheh.2020.113592
VersionDatumÄnderung
1.313.06.2025Komplettüberarbeitung des Dokuments
•Neuer Abschnitt “Quellen und Dokument Änderungsmanagement”
•Neuer Abschnitt “Generelles”
•Komplettüberarbeitung und-aktualisierung des Inhalts
1.215.09.21Inhaltliche Überprüfung des Dokuments
•Ergänzungen bzgl. Verwendung von Desinfektionsmitteln in Sprühform
1.131.03.20
Inhaltliche Überprüfung des Dokuments
• Neuformulierungen – keine inhaltlichen Anpassungen
1.028.02.2018Erstellung des Dokuments / Übernahme vom Hygienekonzept (Papier-Version 2015)

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